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Was kostet ein Elektriker? Preise 2026 für Steckdose, Sicherungskasten und Wallbox

Redaktion Handwerkkompass · Aktualisiert: November 2026 · 7 Min. Lesezeit

Ob zusätzliche Steckdose, neuer Sicherungskasten oder Wallbox für das Elektroauto: Arbeiten an der Elektrik gehören in die Hände eines Fachbetriebs. Hier finden Sie typische Preise, wovon sie abhängen, welche Arbeiten beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen und wie Sie Kosten sparen.

Elektriker-Kosten 2026 auf einen Blick

Kleinere Arbeiten werden meist nach Stunden abgerechnet, größere nach Pauschale oder Aufmaß. Die folgenden Werte sind unverbindliche Richtwerte inklusive Material, soweit nicht anders angegeben:

LeistungRichtwert*
Stundensatz Elektriker50 – 90 € / Stunde
Anfahrt20 – 100 € pauschal
Zusätzliche Steckdose setzen50 – 150 € / Stück
Sicherungskasten (Unterverteilung) erneuern500 – 2.500 €
Zählerschrank erneuern1.500 – 3.500 €
Wallbox mit Installation (Einfamilienhaus)1.000 – 3.500 €
Elektroinstallation im Altbau komplett erneuern60 – 150 € / m² Wohnfläche

* Richtwerte, Stand November 2026. In Ballungsräumen wie München, Stuttgart oder Frankfurt liegen die Stundensätze oft am oberen Ende. Für Notdienst am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen kommen häufig Zuschläge von 50 bis 150 % hinzu.

Wovon hängt der Preis ab?

  • Zustand der Anlage: In älteren Häusern fehlen oft Schutzleiter oder FI-Schutzschalter. Dann reicht eine neue Steckdose allein nicht, und es wird umfangreicher.
  • Leitungsweg: Leitungen unter Putz verlegen heißt Schlitze stemmen, verputzen und streichen. Aufputz ist günstiger, sieht aber anders aus.
  • Material und Ausstattung: Markenschalter, Smart-Home-Komponenten oder ein BUS-System kosten deutlich mehr als Standardware.
  • Region und Termin: Stundensätze unterscheiden sich je nach Region. Notdienst ist am teuersten.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Arbeiten am Zählerschrank oder eine Wallbox brauchen eine Anmeldung, bei größeren Wallboxen eine Genehmigung. Der Netzbetreiber kann dafür Gebühren verlangen.

Zählerschrank und Sicherungskasten: was Sie wissen sollten

Der Zählerschrank ist die Verbindung zwischen Hausanschluss und Hausinstallation. Arbeiten daran darf nur ein Elektrofachbetrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Eigenleistung ist hier ausgeschlossen. Ein neuer Zählerschrank wird oft fällig, wenn eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox dazukommt.

Der Sicherungskasten (Unterverteilung) verteilt den Strom auf die einzelnen Stromkreise. Alte Kästen mit Schraubsicherungen und ohne FI-Schutzschalter bieten weniger Schutz als heutige Anlagen. Eine Erneuerung ist meist sinnvoll, wenn ohnehin größere Arbeiten anstehen.

Wallbox: Kosten und Regeln

Eine Wallbox selbst kostet je nach Ausstattung etwa 200 bis über 1.000 €. Die Installation liegt im Einfamilienhaus häufig zwischen 500 und 3.000 €. Teuer wird es vor allem, wenn eine lange Leitung zum Stellplatz nötig ist, Erdarbeiten anfallen oder Zählerschrank und Hausanschluss angepasst werden müssen.

  • Bis 11 kW: Die Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb.
  • Über 11 kW: Der Netzbetreiber muss vorher zustimmen.
  • Netzentgelt sparen: Wallboxen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür gewähren Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt. Fragen Sie Ihren Betrieb, welches Modell sich für Sie eignet.
  • Förderung: Einen bundesweiten Zuschuss für private Wallboxen gibt es derzeit nicht. Einzelne Länder und Kommunen haben eigene Programme. Diese müssen meist vor dem Kauf beantragt werden.

Elektroinstallation im Altbau erneuern

In vielen älteren Häusern ist die Elektrik Jahrzehnte alt. Warnzeichen sind häufig auslösende Sicherungen, warme Steckdosen, fehlende Schutzleiter (zweiadrige Leitungen) oder zu wenige Steckdosen, sodass überall Mehrfachstecker hängen. Eine komplette Erneuerung kostet für eine 100-m²-Wohnung grob 6.000 bis 15.000 €, je nach Ausstattung und Aufwand. Am günstigsten ist sie, wenn ohnehin renoviert wird und Wände danach neu verputzt und gestrichen werden.

So sparen Sie beim Elektriker

  • Arbeiten bündeln: Mehrere kleine Aufträge an einem Termin sparen Anfahrt und Rüstzeit.
  • Vorarbeiten selbst erledigen: Möbel wegräumen oder nach Absprache Schlitze verputzen und streichen. Die Elektroarbeiten selbst gehören in die Hände des Fachbetriebs.
  • Angebote vergleichen: Achten Sie darauf, dass Material, Anfahrt, Prüfung und Messprotokoll enthalten sind.
  • Steuerbonus nutzen: Arbeits- und Fahrtkosten können Sie nach § 35a EStG teilweise von der Steuer abziehen, derzeit 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.

Worauf Sie im Angebot achten sollten

Ein gutes Angebot nennt die einzelnen Arbeiten mit Mengen, das verwendete Material, Anfahrt und Stundensatz sowie die abschließende Prüfung mit Messprotokoll. Bei Arbeiten am Zählerschrank oder einer Wallbox sollte stehen, wer die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt und ob dessen Gebühren enthalten sind.

Häufige Fragen

Was kostet ein Elektriker pro Stunde?

Meist zwischen 50 und 90 € pro Stunde, in teuren Regionen und bei Meisterbetrieben auch mehr. Hinzu kommt eine Anfahrt von etwa 20 bis 100 €. Notdienst am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen kostet deutlich mehr.

Was kostet eine neue Steckdose?

Eine zusätzliche Steckdose kostet mit Material meist 50 bis 150 €. Teurer wird es, wenn dafür eine neue Leitung unter Putz verlegt werden muss.

Darf ich Elektroarbeiten selbst machen?

Arbeiten an der Elektroinstallation sollten Sie einem Elektrofachbetrieb überlassen. Am Zählerschrank darf nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Betrieb arbeiten. Fehler können zu Bränden und Stromunfällen führen und den Versicherungsschutz gefährden.

Muss ich eine Wallbox anmelden?

Ja. Wallboxen bis 11 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, über 11 kW braucht es vorher seine Zustimmung. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb.

Quellen und Hinweise

* Preisangaben: unverbindliche Richtwerte (Stand November 2026), eigene Zusammenstellung auf Grundlage allgemein zugänglicher Preisangaben. Keine Gewähr – die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von Region, Zustand, Material und Aufwand ab und können deutlich abweichen. Verbindlich ist nur das Angebot eines Betriebs.

Rechtliche, steuerliche und Förder-Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Aktualisierung wieder und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Förderprogramme und Regeln können sich ändern – bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle. Stand: November 2026.