Wärmepumpe: Kosten und Förderung 2026
Eine Wärmepumpe ist eine der größten Investitionen am Haus – und eine, für die es hohe Zuschüsse gibt. Hier finden Sie typische Preisspannen mit Einbau, die seit Sommer 2026 geltenden Förderregeln und eine Beispielrechnung für Ihren Eigenanteil.
Wärmepumpe Kosten 2026 auf einen Blick
Die folgenden Werte sind unverbindliche Richtwerte für ein Einfamilienhaus, jeweils mit Gerät, Einbau und üblichem Zubehör:
| Leistung | Richtwert* |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Einbau | 25.000 – 40.000 € |
| Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) mit Bohrung oder Flächenkollektor | 35.000 – 50.000 € |
| Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser-Wasser) mit Brunnen | 35.000 – 50.000 € |
| Einzelnen Heizkörper gegen größeres Modell tauschen | 400 – 1.000 € / Stück |
| Wartung | 110 – 250 € / Jahr |
* Richtwerte, Stand Oktober 2026, vor Abzug der Förderung. Erdbohrungen und Brunnen sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig; die Kosten hängen stark vom Untergrund ab.
Welche Wärmepumpe passt zu welchem Haus?
- Luft-Wasser: Nutzt die Außenluft, braucht keine Erdarbeiten und ist am günstigsten in der Anschaffung. Das Außengerät macht Geräusche – der Aufstellort sollte mit Abstand zu Schlafzimmern und Nachbarn gewählt werden.
- Erdwärme (Sole-Wasser): Arbeitet das ganze Jahr sehr effizient, weil der Boden gleichmäßig warm ist. Dafür fallen Kosten für Bohrung oder Kollektor an, und das Grundstück muss geeignet sein.
- Grundwasser (Wasser-Wasser): Sehr effizient, aber nur möglich, wenn Grundwasser in passender Tiefe und Qualität vorhanden ist und die Behörde zustimmt.
Förderung: KfW-Zuschuss für die Heizung
Den Einbau einer Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude fördert die KfW mit dem Zuschuss 458. Nach dem Merkblatt mit Stand September 2026 gilt:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 16 % für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Bonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen – 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € im Jahr. Mit minderjährigen Kindern liegen die Grenzen jeweils 10.000 € höher.
- Obergrenze: zusammen höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
- Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Wichtig: Den Antrag stellen Sie im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine Klausel enthalten, nach der er nur gilt, wenn die KfW den Zuschuss zusagt.
Beispielrechnung
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet mit Einbau 32.000 €. Förderfähig sind davon 28.000 €.
- Nur Grundförderung (30 %): 8.400 € Zuschuss, Eigenanteil 23.600 €.
- Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus (46 %): 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 19.120 €.
- Höchstsatz 70 %: 19.600 € Zuschuss, Eigenanteil 12.400 €.
Was gilt seit Sommer 2026 gesetzlich?
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Sie können die Heizungsart frei wählen. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau?
Oft ja. Entscheidend ist, mit welcher Vorlauftemperatur Ihre Heizkörper das Haus warm bekommen. Als Faustregel gilt: Reichen an kalten Tagen etwa 55 °C, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Das können Sie im Winter selbst testen, indem Sie die Vorlauftemperatur an Ihrer jetzigen Heizung absenken. Häufig genügt es, einzelne Heizkörper zu vergrößern; eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend nötig. Ein seriöser Betrieb berechnet vor dem Angebot die Heizlast Ihres Hauses.
Laufende Kosten
Die Stromkosten ergeben sich aus dem Wärmebedarf, geteilt durch die Jahresarbeitszahl der Anlage. Beispiel: Ein Haus braucht 20.000 kWh Wärme im Jahr, die Anlage erreicht eine Jahresarbeitszahl von 3,5. Dann werden rund 5.700 kWh Strom benötigt – bei angenommenen 30 Cent je kWh etwa 1.700 € im Jahr. Viele Versorger bieten günstigere Wärmepumpentarife an.
Worauf Sie im Angebot achten sollten
- Heizlastberechnung und Angabe der geplanten Vorlauftemperatur
- Hersteller, Modell und Leistung der Wärmepumpe, Größe von Puffer- und Warmwasserspeicher
- Elektroarbeiten, Fundament, Demontage und Entsorgung der alten Heizung
- Hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme
- Hinweis auf die Förderklausel im Vertrag
Häufige Fragen
Was kostet eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet mit Einbau meist zwischen 25.000 und 40.000 €. Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen liegen wegen Bohrung oder Brunnen eher bei 35.000 bis 50.000 €. Davon geht die Förderung ab.
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Muss ich nach dem neuen Gesetz eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen, die Heizungsart können Sie frei wählen. Für neue Öl- und Gasheizungen gelten ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe.
Wie lange dauert der Einbau?
Der Tausch gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert meist wenige Tage. Bei Erdwärme kommen Bohrung oder Erdarbeiten hinzu. Planen Sie zusätzlich Zeit für Angebot, Förderantrag und Lieferung ein.
Quellen und Hinweise
* Preisangaben: unverbindliche Richtwerte (Stand Oktober 2026), eigene Zusammenstellung auf Grundlage allgemein zugänglicher Preisangaben. Keine Gewähr – die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von Region, Zustand, Material und Aufwand ab und können deutlich abweichen. Verbindlich ist nur das Angebot eines Betriebs.
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss 458)
- KfW – Merkblatt Zuschuss 458, Stand 09/2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Rechtliche, steuerliche und Förder-Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Aktualisierung wieder und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Förderprogramme und Regeln können sich ändern – bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei der jeweiligen Stelle. Stand: Oktober 2026.